Die Ziele des Kleingartenwesens werden durch das Bundeskleingartengesetz (BKleingG)vom 28. Februar 1983 (BGBL.I.S.210), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzesvom 19. September 2006 (BGBL I. S.2146), definiert und sind die Grundlage der Gartenordnung.
Kleingärten dienen ausschließlich:
- der Eigenversorgung der Kleingärtner
- ihrer Gesunderhaltung und Erholung
- sowie der sinnvollen Freizeitgestaltung
Die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens berücksichtigt werden. Deshalb ist die Ausrichtung auf eine biologische Bewirtschaftung und eine Gestaltung mit natürlichen Materialien anzustreben.
Zu einem harmonischen, friedvollen Miteinander – gerade in einer so kleinen Anlage wie der unseren – gehört auch das Beachten der örtlichen und gesetzlichen Vorgaben, die in der Gartenordnung des Stadtverbandes Essen der Kleingärtnervereine e.V. festgelegt sind.
Die aktuell gültige, allgemeine Gartenordnung findet ihr hier auf der Seite des Stadtverbandes.
Bei Fragen zu den in der Gartenordnung genannten Punkten steht euch der Vorstand natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.